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  • Branntwein
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  • Der Begriff Branntwein bezeichnet allgemein alle durch Destilation hergestellten Spirituosen und deren Mischungen mit mehr als 15 % Vol. Alkohol. In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindestalkoholgehalten und zahlreichen Ausnahmen, wird der Begriff für die Branntweinsteuer und im Jugendschutzgesetz verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung als gebrannter Wein wird heute meist als Weinbrand bezeichnet. Die EU greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne. Daher gibt es folgende zwei Definitionen: Branntwein bezeichnet bearbeitet von D.Maresca FSH 11
  • Branntwein bezeichnet ethanolhaltige Getränke, deren Ethanolgehalt mittels Destillation ("brennen") erhöht wurde. Der Begriff wird insbesondere im Rahmen des Jugendschutzgesetzes verwendet, welches zum Schutz der Jugend vorschreibt, dass Branntweine erst ab einen Alter von 18 Jahren erworben werben dürfen. Das Jugendschutzgesetz führt so u.a. auch dazu, dass branntweinhaltige Süßigkeiten, wie etwa Mon Chéri oder Edle Tropfen, nicht von Unter-18-Jährigen gekauft werden dürfen, obwohl es relativ aussichtslos ist, mit diesen einen ethanolischen Rausch zu erreichen.
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  • Der Begriff Branntwein bezeichnet allgemein alle durch Destilation hergestellten Spirituosen und deren Mischungen mit mehr als 15 % Vol. Alkohol. In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindestalkoholgehalten und zahlreichen Ausnahmen, wird der Begriff für die Branntweinsteuer und im Jugendschutzgesetz verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung als gebrannter Wein wird heute meist als Weinbrand bezeichnet. Die EU greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne. Daher gibt es folgende zwei Definitionen: Branntwein bezeichnet 1. * den nach § 130 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer; 2. * nach Anhang II Nr. 4 der Verordnung (EG) 110/2008 „Branntwein ist eine Spirituose: * die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 % vol von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 % vol gewonnen wird, * die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist, * die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist. Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 % Vol. In dieser EG-Verordnung ist Branntwein eine von sechsundvierzig Kategorien verschiedener Spirituosen. Unter diese Kategorie der EG-Verordnung fallen z. B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke (Brandy oder Weinbrand bilden dort jedoch auch eine eigene Kategorie). bearbeitet von D.Maresca FSH 11
  • Branntwein bezeichnet ethanolhaltige Getränke, deren Ethanolgehalt mittels Destillation ("brennen") erhöht wurde. Der Begriff wird insbesondere im Rahmen des Jugendschutzgesetzes verwendet, welches zum Schutz der Jugend vorschreibt, dass Branntweine erst ab einen Alter von 18 Jahren erworben werben dürfen. Das Jugendschutzgesetz führt so u.a. auch dazu, dass branntweinhaltige Süßigkeiten, wie etwa Mon Chéri oder Edle Tropfen, nicht von Unter-18-Jährigen gekauft werden dürfen, obwohl es relativ aussichtslos ist, mit diesen einen ethanolischen Rausch zu erreichen. Durch die Branntweinsteuer werden Branntweine in Deutschland auch zusätzlich besteuert. Ursprünglich leitet sich der Begriff von der Weinrebe(Vitis vinifera) ab, deren Früchte, die Weintrauben, zur Herstellung des ethanolhaltigen Getränkes Wein verwendet werden, welcher wiederum durch Destillation zu Weinbrand bzw. "Branntwein" wird.