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  • Grundherrschaft
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  • Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Grundherrschaft bezeichnet man den den Besitz von Landgut. Der Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut.
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  • Grundherrschaft
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  • Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Grundherrschaft bezeichnet man den den Besitz von Landgut. Der Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut.
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