Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Grundherrschaft bezeichnet man den den Besitz von Landgut. Der Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut.
Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Grundherrschaft bezeichnet man den den Besitz von Landgut. Der Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut.