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  • Amtsdeutsch
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  • thumb|136px|right|Das Amtsdeutsch gibt es schon langeAmtsdeutsch ist ein unverständlicher Dialekt, der von Beamten, Juristen und Politikern im öffentlichen Dienst gesprochen und in Schriftsätzen verwendet wird. Dieser Dialekt entwickelte sich im frühen 19.Jahrhundert und dient dazu, vollkommen hirnrissige Verordnungen so kompliziert auszudrücken, daß der Untertan den zutreffenden Eindruck gewinnt, diese Anordnungen überstiegen sein Fassungsvermögen und seien deswegen bedingungslos zu befolgen.
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  • thumb|136px|right|Das Amtsdeutsch gibt es schon langeAmtsdeutsch ist ein unverständlicher Dialekt, der von Beamten, Juristen und Politikern im öffentlichen Dienst gesprochen und in Schriftsätzen verwendet wird. Dieser Dialekt entwickelte sich im frühen 19.Jahrhundert und dient dazu, vollkommen hirnrissige Verordnungen so kompliziert auszudrücken, daß der Untertan den zutreffenden Eindruck gewinnt, diese Anordnungen überstiegen sein Fassungsvermögen und seien deswegen bedingungslos zu befolgen. Unbefugte Abweichungen vom Amtsdeutsch in juristischen Gebrauchstexten werden in Deutschland mit Geldstrafe nicht unter 50 Tagessätzen, ersatzweise Freiheitsstrafe, oder Freiheitsstrafe geahndet.