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  • Fahrlehrer
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  • Ein Fahrlehrer tut so, als würde er seinen Kunden, den Fahrschülern das Führen eines Kraftfahrzeuges beibringen.
  • Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den gesetzl. Vorgaben der Fahrschüler Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus. Ziel der Ausbildung ist das Heranbilden von Wissen und von Fertigkeiten, von Einsichten und letztlich einem verkehrsgerechten Verhalten zum Schutz des Individiuums und der Gesellschaft.
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  • Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den gesetzl. Vorgaben der Fahrschüler Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus. Ziel der Ausbildung ist das Heranbilden von Wissen und von Fertigkeiten, von Einsichten und letztlich einem verkehrsgerechten Verhalten zum Schutz des Individiuums und der Gesellschaft. Fahrlehrer sind entweder selbstständig und gleichzeitig Inhaber einer Fahrschule (Fahrschulinhaber) oder als Angestellte an einer privaten- oder Behördenfahrschule tätig. Der größte Interessensverband der Fahrlehrer ist in Deutschland die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
  • Ein Fahrlehrer tut so, als würde er seinen Kunden, den Fahrschülern das Führen eines Kraftfahrzeuges beibringen.