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  • Gläubiger
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  • Ein Gläubiger ist eine Person, die einer anderen Person einen Wertgegenstand, meistens Geld oder Latinum, überlässt und darauf vertraut, dieses zurück zu erhalten. Die Erwerbsregel Nr. 111 der Ferengi besagt, dass man einen Gläubiger wie seine Familie behandeln und ausnehmen soll. (DS9: )
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  • Ein Gläubiger ist eine Person, die einer anderen Person einen Wertgegenstand, meistens Geld oder Latinum, überlässt und darauf vertraut, dieses zurück zu erhalten. Die Erwerbsregel Nr. 111 der Ferengi besagt, dass man einen Gläubiger wie seine Familie behandeln und ausnehmen soll. (DS9: )
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