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  • Grafschaft Darkshire
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  • 1. Gesetze des Königreiches Sturmwind: 1.1 Liegt bei Verbrechen der Strafbestand der Belästigung, des Betrugs, der Sachbeschädigung, des Raubes, der Körperverletzung, der Ketzerei, des Mordes oder des Hochverrates vor, wird nach dem im Königreich Sturmwind geltenden Recht (Gesetzbuch von Sturmwind) oder nach Ermessen des Statthalters gerichtet. Vollstrecker sind herbei die Grafschaft Darkshire oder auf den Tatbestand spezialisierte Organisationen die von der Grafschaft beauftragt wurden. 2. Gesetze festgelegt durch die Grafschaft Darkshire:
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Gildenname
  • Grafschaft Darkshire
Inaktiv
  • ja
Gildenleiter
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Logo
  • 200
Revier
Website
Thema
  • Allianz
abstract
  • 1. Gesetze des Königreiches Sturmwind: 1.1 Liegt bei Verbrechen der Strafbestand der Belästigung, des Betrugs, der Sachbeschädigung, des Raubes, der Körperverletzung, der Ketzerei, des Mordes oder des Hochverrates vor, wird nach dem im Königreich Sturmwind geltenden Recht (Gesetzbuch von Sturmwind) oder nach Ermessen des Statthalters gerichtet. Vollstrecker sind herbei die Grafschaft Darkshire oder auf den Tatbestand spezialisierte Organisationen die von der Grafschaft beauftragt wurden. 2. Gesetze festgelegt durch die Grafschaft Darkshire: 2.1 Das Tragen von Kopfbedeckungen die das Gesicht verbergen ist untersagt. Wünscht man aufgrund von Verletzungen die das Gesicht entstellen dennoch eine solche Kopfbedeckung zu tragen, bedarf es einer Genehmigung durch den Statthalter. 2.2 Aufgrund einiger baufälliger Gebäude ist das Betreten der Dächer untersagt. Bei mehrmaligen Verstoß wird ohne Vorwarnung Gebrauch von der Schusswaffe gemacht. Desweiteren ist die Erzeugung von Erschütterungen ebenfalls untersagt. 2.3 Todesrittern ist der Aufenthalt innerhalb der Grafschaft Darkshire untersagt und werden ohne Aufenhaltserlaubnis des Statthalters umgehend entfernt. Bei erneutem Verstoß kann die Wache ohne Vorwarnung mit Waffengewalt vorgehen.