. . . . . . . . . "Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschft mit eigener Rechtspers\u00F6nlichkeit, auch juristische Person genannt. Als Kapitalgesellschaft gilt sie immer als Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreibt (\u00A73 AktG). Die Gesellschafter dieser AG (Aktion\u00E4re) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften mit ihren Aktien (Einlagen). Die Aktiengesellschaft an sich haftet als juristische Person f\u00FCr ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Verm\u00F6gen. Die AG hat drei Organe: Vorstand (Leitung), Aufsichtsrat (\u00DCberwachung) und die Hauptversammlung der Aktion\u00E4re. Die Aktiengesellschaft wird von einer oder mehreren nat\u00FCrlichen oder juristischen Personen gegr\u00FCndet. Das Mindestgrundkapital betr\u00E4gt \u20AC50.000 und es muss eine notariell beglaubigte Satzung"@de . . . "D Akziegsellschaft in dr Schwiz"@de . "Aktiengesellschaft"@de . "Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (franz\u00F6sisch Soci\u00E9t\u00E9 Anonyme (SA); italienisch Societ\u00E0 anonima; englisch Limited (Ltd.)) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen \u00FCber die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 771 behandelt. Als spezialrechtliche Aktiengesellschaft werden Aktiengesellschaften genannt, die auf \u00F6ffentlichem Recht basieren. In weiten Teilen stimmen diese mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft \u00FCberein."@de . "\u00AE"@nl . . . . . . . "Aktiengesellschaft"@nl . . "Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (franz\u00F6sisch Soci\u00E9t\u00E9 Anonyme (SA); italienisch Societ\u00E0 anonima; englisch Limited (Ltd.)) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen \u00FCber die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 771 behandelt. Als spezialrechtliche Aktiengesellschaft werden Aktiengesellschaften genannt, die auf \u00F6ffentlichem Recht basieren. In weiten Teilen stimmen diese mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft \u00FCberein."@de . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . "Aktiengesellschaft"@de . . . "\u00AE"@nl . . . . . "Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschft mit eigener Rechtspers\u00F6nlichkeit, auch juristische Person genannt. Als Kapitalgesellschaft gilt sie immer als Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreibt (\u00A73 AktG). Die Gesellschafter dieser AG (Aktion\u00E4re) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften mit ihren Aktien (Einlagen). Die Aktiengesellschaft an sich haftet als juristische Person f\u00FCr ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Verm\u00F6gen. Die AG hat drei Organe: Vorstand (Leitung), Aufsichtsrat (\u00DCberwachung) und die Hauptversammlung der Aktion\u00E4re. Die Aktiengesellschaft wird von einer oder mehreren nat\u00FCrlichen oder juristischen Personen gegr\u00FCndet. Das Mindestgrundkapital betr\u00E4gt \u20AC50.000 und es muss eine notariell beglaubigte Satzung angefertigt werden. Diese Form wird von Gro\u00DFunternehmen auf Grund der auf den Wert der Aktie beschr\u00E4nkten Haftung und ihrer Chance durch Herausgabe neuer Aktien, gro\u00DFe Mengen weiteren Eigenkaptials zu beschaffen bevorzugt. Eine AG ist verpflichtet ihren Jahresabschluss zu ver\u00F6ffentlichen."@de . . . . . . . . . .