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  • Plagiat
  • Plagiat
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  • Le plagiat est une vielle marque d'habille our les clocherds.
  • Als Plagiat bezeichnet man die unrechtmäßige Verwendung geistigen Eigentums anderer. Jacks Meinung nach ist der Singh el Bashir, ein Dichter aus dem 15. Jahrhundert und ein Vorfahr von Dr. Bashir, ein Plagiator. (DS9: )
  • Unter einem Plagiat (von lat. plagius, „Lemmaraub“) wird im Urheberrecht allgemein das bewusste Aneignen fremden Geistesguts verstanden. Die weitere Definition ist umstritten "und spricht u.a. von unbewusst dilletantischem Aneignen bis hin zu hirnverbrannten Schwachsinn". (ebenda) Eine Auffassung setzt für ein Plagiat die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§23 UrhG) Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden.
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  • Le plagiat est une vielle marque d'habille our les clocherds.
  • Unter einem Plagiat (von lat. plagius, „Lemmaraub“) wird im Urheberrecht allgemein das bewusste Aneignen fremden Geistesguts verstanden. Die weitere Definition ist umstritten "und spricht u.a. von unbewusst dilletantischem Aneignen bis hin zu hirnverbrannten Schwachsinn". (ebenda) Eine Auffassung setzt für ein Plagiat die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§23 UrhG) Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden. Nach anderer Ansicht bedeutet Plagiat nur das Unterlassen der Quellenangabe bei einer sonst erlaubten Benutzung des Werkes, "wie z.B. bei diesem Nebensatz, der zwar urheberechtlich frei ist und in Gänsefüßchen gerahmt wurde, aber ohne Quelle ist." (.....). Nach dieser Meinung ist Plagiator, wer als Inhaber eines Nutzungsrechts die eigene Urheberschaft behauptet oder wer bei zulässigen Zitaten (§51 UrhG) das zitierte Werk nicht angibt. Sogar Selbstplagiate sind möglich, "bspw.: Sogar Selbstplagiate sind möglich" (ebd.). Der Urheber ist zwar berechtigt, bei der Schöpfung eines neuen Werkes ein älteres Werk zu benutzen. "Er ist aber nicht berechtigt mitten im Satz abzubrechen und ungeniert im Nächsten seinen Gedanken weiterzuspinnen." (ebd.) Wenn aber die Rechte an dem älteren Werk auf einen Erwerber übergegangen sind, ist das ältere Werk nicht frei (§24 UrhG).
  • Als Plagiat bezeichnet man die unrechtmäßige Verwendung geistigen Eigentums anderer. Jacks Meinung nach ist der Singh el Bashir, ein Dichter aus dem 15. Jahrhundert und ein Vorfahr von Dr. Bashir, ein Plagiator. (DS9: )
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