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  • Aktiengesellschaft
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  • Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA); italienisch Società anonima; englisch Limited (Ltd.)) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen über die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 771 behandelt. Als spezialrechtliche Aktiengesellschaft werden Aktiengesellschaften genannt, die auf öffentlichem Recht basieren. In weiten Teilen stimmen diese mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft überein.
  • Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auch juristische Person genannt. Als Kapitalgesellschaft gilt sie immer als Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreibt (§3 AktG). Die Gesellschafter dieser AG (Aktionäre) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften mit ihren Aktien (Einlagen). Die Aktiengesellschaft an sich haftet als juristische Person für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Die AG hat drei Organe: Vorstand (Leitung), Aufsichtsrat (Überwachung) und die Hauptversammlung der Aktionäre. Die Aktiengesellschaft wird von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Das Mindestgrundkapital beträgt €50.000 und es muss eine notariell beglaubigte Satzung
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  • Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auch juristische Person genannt. Als Kapitalgesellschaft gilt sie immer als Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreibt (§3 AktG). Die Gesellschafter dieser AG (Aktionäre) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften mit ihren Aktien (Einlagen). Die Aktiengesellschaft an sich haftet als juristische Person für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Die AG hat drei Organe: Vorstand (Leitung), Aufsichtsrat (Überwachung) und die Hauptversammlung der Aktionäre. Die Aktiengesellschaft wird von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Das Mindestgrundkapital beträgt €50.000 und es muss eine notariell beglaubigte Satzung angefertigt werden. Diese Form wird von Großunternehmen auf Grund der auf den Wert der Aktie beschränkten Haftung und ihrer Chance durch Herausgabe neuer Aktien, große Mengen weiteren Eigenkaptials zu beschaffen bevorzugt. Eine AG ist verpflichtet ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen.
  • Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA); italienisch Società anonima; englisch Limited (Ltd.)) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen über die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 771 behandelt. Als spezialrechtliche Aktiengesellschaft werden Aktiengesellschaften genannt, die auf öffentlichem Recht basieren. In weiten Teilen stimmen diese mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft überein.
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