About: dbkwik:resource/A2oK6Sy3oG_bJtmtr7wQEw==   Sponge Permalink

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  • Leibeigene
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  • auch: Leibeigenschaft Im Mittelalter persönliche Abhängigkeit vom Grundherrn (im Gegensatz zur Hörigkeit), in West- und Süddeutschland bald zur Abgabepflicht (Leibzins) gemildert, in Ostdeutschland zur Erbuntertänigkeit verschärft; aufgehoben durch die Bauernbefreiung[1]. Quelle: * Lexikon der Weltgeschichte Ploetz. Personen und Begriffe von A-Z, hrsg. v. T. Adolph, L. Beckamnn [u.a.], Freiburg im Breisgau 1996, S. 281.
  • Volk: Organisation Zugehörigkeit Geschlecht Status Jahr Herkunft Ort Gebiet Mutter Vater Geschwister Partner Kinder Leibeigene gehörten in der mittelalterlichen Ständeordnung zu den Unfreien. Für sie gab es viele Bezeichnungen: eigen, eigenbehörig, halseigen u.a.. Das Wort 'leibeigen' ist zuerst im Jahr 1388 bezeugt, jedoch gab es vorher schon ein entsprechendes lateinisches Wort (proprius de corpore). Seit dem 15. und 16. Jh. verdrängt es die ältere Bezeichnung 'eigen'. Die Leibeigenschaft als rein persönlich bedingte Abhängigkeit, ist bereits für das Frühmittelalter (9. Jh.) nachweisbar.
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Zugehörigkeit
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  • Leibeigene
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  • auch: Leibeigenschaft Im Mittelalter persönliche Abhängigkeit vom Grundherrn (im Gegensatz zur Hörigkeit), in West- und Süddeutschland bald zur Abgabepflicht (Leibzins) gemildert, in Ostdeutschland zur Erbuntertänigkeit verschärft; aufgehoben durch die Bauernbefreiung[1]. Quelle: * Lexikon der Weltgeschichte Ploetz. Personen und Begriffe von A-Z, hrsg. v. T. Adolph, L. Beckamnn [u.a.], Freiburg im Breisgau 1996, S. 281.
  • Volk: Organisation Zugehörigkeit Geschlecht Status Jahr Herkunft Ort Gebiet Mutter Vater Geschwister Partner Kinder Leibeigene gehörten in der mittelalterlichen Ständeordnung zu den Unfreien. Für sie gab es viele Bezeichnungen: eigen, eigenbehörig, halseigen u.a.. Das Wort 'leibeigen' ist zuerst im Jahr 1388 bezeugt, jedoch gab es vorher schon ein entsprechendes lateinisches Wort (proprius de corpore). Seit dem 15. und 16. Jh. verdrängt es die ältere Bezeichnung 'eigen'. Die Leibeigenschaft als rein persönlich bedingte Abhängigkeit, ist bereits für das Frühmittelalter (9. Jh.) nachweisbar.
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