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  • Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen
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  • Die Mitgliedschaft im BVAU ist personenbezogen. Die Satzung schreibt vor, dass ausschließlich Personen mit einer volljuristischen oder vergleichbaren Ausbildung, die ausschließlich, überwiegend oder regelmäßig in angestellter Funktion in Unternehmen oder sonstigen Organisationen auf dem Gebiet des Arbeitsrecht beschäftigt sind, Mitglied werden können. Als gemeinnützige Initiative aus der Wirtschaft heraus und inzwischen als Berufsverband anerkannte Organisation verfolgt der BVAU folgende Ziele:
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Name
  • Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen
Gründungsdatum
  • 2013
Leitung
Homepage
  • www.bvau.de
Unternehmensform
  • Eingetragener Verein
Sitz
abstract
  • Die Mitgliedschaft im BVAU ist personenbezogen. Die Satzung schreibt vor, dass ausschließlich Personen mit einer volljuristischen oder vergleichbaren Ausbildung, die ausschließlich, überwiegend oder regelmäßig in angestellter Funktion in Unternehmen oder sonstigen Organisationen auf dem Gebiet des Arbeitsrecht beschäftigt sind, Mitglied werden können. Als gemeinnützige Initiative aus der Wirtschaft heraus und inzwischen als Berufsverband anerkannte Organisation verfolgt der BVAU folgende Ziele: * die Förderung von Wissenstransfer, Informationsaustausch, Austausch praxisbezogener best practices unter seinen Mitgliedern, und – auch hierdurch ermöglicht – die gemeinschaftliche Erarbeitung von praxistauglichen Lösungen durch die Mitglieder; * die Organisation einer unabhängigen Interessenvertretung gegenüber Politik, Rechtsprechung, Gesellschaft und Öffentlichkeit zur Förderung eines praxisgerechten Arbeitsrechts mit ausschließlichem Fokus auf umsetzungspolitische Fragen – also ohne richtungspolitischen Anspruch; * die Profilierung der Arbeitsrechtler in den Unternehmen als eine der wichtigsten Expertengruppen in Unternehmen und Wirtschaft; * die Förderung des Arbeitsrechts als attraktive Fachdisziplin der betrieblichen Praxis, insbesondere durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung juristischen Nachwuchses, den es für das Arbeitsrecht zu begeistern gilt.