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  • Rüsten
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  • Spieler können von dem ihnen zur Verfügung stehenden Gold (meist Reichsschatz genannt) in den Rüstmonaten Krieger, Reiter, Pferde und unter Umständen auch Schiffe rüsten. Grundsätzlich kann nur in Rüstorten wie Burg, Stadt, Festung und Metropole, die auf eigenem Reichsgebiet stehen müssen, gerüstet werden. In fremdem Reichsgebiet kann nur gerüstet werden, wenn der für den jeweiligen Rüstort als Territorialherrscher zuständige Spieler in Übereinstimmung mit seinem Spielleiter die Genehmigung zum Rüsten gibt. Schiffe können nur gerüstet werden, wenn der Spieler neben einem Wasser-Kleinfeld einen Rüstort mit Zugang zu diesem Wasser-Kleinfeld (das heißt in der Regel ein Tiefland-Kleinfeld bzw. ein Höhenstufen-Unterschied von genau 1 zum Wasser-Kf) hat.
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  • Spieler können von dem ihnen zur Verfügung stehenden Gold (meist Reichsschatz genannt) in den Rüstmonaten Krieger, Reiter, Pferde und unter Umständen auch Schiffe rüsten. Grundsätzlich kann nur in Rüstorten wie Burg, Stadt, Festung und Metropole, die auf eigenem Reichsgebiet stehen müssen, gerüstet werden. In fremdem Reichsgebiet kann nur gerüstet werden, wenn der für den jeweiligen Rüstort als Territorialherrscher zuständige Spieler in Übereinstimmung mit seinem Spielleiter die Genehmigung zum Rüsten gibt. Schiffe können nur gerüstet werden, wenn der Spieler neben einem Wasser-Kleinfeld einen Rüstort mit Zugang zu diesem Wasser-Kleinfeld (das heißt in der Regel ein Tiefland-Kleinfeld bzw. ein Höhenstufen-Unterschied von genau 1 zum Wasser-Kf) hat. Jedes Heer erhält eine dreistellige Heeresnummer: Für jedes Heer und jede Flotte muß mindestens ein Heerführer gerüstet werden; die angegebenen Mindestzahlen beziehen sich auf die zur Besetzung eines Kleinfeldes bzw. für eine grundsätzliche Kampffähigkeit erforderliche Anzahl. Pro Reich sind fünf Heere unter Mindeststärke gestattet, diese Heere werden auch Erkundungsheere genannt. Genaueres gibt der Spielleiter im ersten Segmentsboten bekannt. Bei den Heeresbeschreibungen angegebene Entfernungen sind jeweils die in einer Runde maximal zurücklegbaren Entfernungen. * Die modulare Regel unterscheidet grundsätzlich nur zwischen Landeinheiten (Kriegern), Seeeinheiten (Schiffe) und "Charakteren" (Heerführer, Spione etc.). Die oben beschriebenen Unterscheidungen werden bei Anwendung der modularen Regel allein über "Rüststufen" bzw. Eliterüstungen erreicht; je Rüststufe wird jeweils eine bestimmte Eigenschaft wie "Beritten" oder "Transport" definiert. Die Rüstkosten liegen dadurch häufig geringfügig höher, die Unterhaltskosten eher niedriger. . 10.1. Kriegerheere 10.2. Reiterheere 10.3. Pferde 10.4. Heerführer 10.5. Schiffe und Flotten 10.6. Arbeiter 10.7. Belagerungsgeräte 10.8. Fernwaffen 10.9. Eliteheere 10.10. Die Heerestypen 10.10.1. Provinzheere 10.10.2. Reichsheere 10.10.3. Erkundungsheere 10.10.4. Umwandlung 10.11. Rüstbegrenzung Zur Regelübersicht .