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  • Eherückkehrung
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  • Die Eherückkehrung ist die formelle, juristische Wiederherstellung einer Ehe. Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, nachhaltig beendet werden. Durch Scheidung oder durch Aufhebung kann die Ehe nur zeitlich außer Kraft gesetzt werden. Die Eherückkehrung muss durch richterliches Urteil erfolgen, und wird durch eine Eherückkehrungsurkunde beurkundet.
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  • Die Eherückkehrung ist die formelle, juristische Wiederherstellung einer Ehe. Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, nachhaltig beendet werden. Durch Scheidung oder durch Aufhebung kann die Ehe nur zeitlich außer Kraft gesetzt werden. Die Eherückkehrung muss durch richterliches Urteil erfolgen, und wird durch eine Eherückkehrungsurkunde beurkundet.