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  • Manifest der Familie Wolen
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  • Manifest der Familie Wolen"Möge der Dunkle Vater auf ewig seine Kinder beschützen" ᴥ Absatz 1 Mitglieder dürfen nur mit anderen Mitgliedern der Familie Wolen über die Familie sprechen. Absatz 2 Es ist die Pflicht eines jeden Mitgliedes, "Außenstehende" wann immer möglich zu rekrutieren. Allerdings darf ein Mitglied bei der Einführung neuer Mitglieder niemals die Regel nach Absatz 1 brechen. Sobald ein Außenstehender rekrutiert wurde, hat das Mitglied, welches die Einweihung durchgeführt hat, das Manifest der Familie Wolen dem neuen Mitglied der Familie zu erklären.
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  • Manifest der Familie Wolen"Möge der Dunkle Vater auf ewig seine Kinder beschützen" ᴥ Absatz 1 Mitglieder dürfen nur mit anderen Mitgliedern der Familie Wolen über die Familie sprechen. Absatz 2 Es ist die Pflicht eines jeden Mitgliedes, "Außenstehende" wann immer möglich zu rekrutieren. Allerdings darf ein Mitglied bei der Einführung neuer Mitglieder niemals die Regel nach Absatz 1 brechen. Sobald ein Außenstehender rekrutiert wurde, hat das Mitglied, welches die Einweihung durchgeführt hat, das Manifest der Familie Wolen dem neuen Mitglied der Familie zu erklären. Absatz 3 Sollte ein Außenstehender sich weigern, die Mitgliedschaft in die Familie anzunehmen, so hat das rekrutierende Mitglied mit allen nötigen Mitteln zu versuchen, ihn umzustimmen. Absatz 4 Alle Mitglieder müssen beim Eintritt den Familieneid schwören. Absatz 1 Ein vollwertiges Mitglied der Familie Wolen kann nur der werden, der sich mit dem Zeichen des Dunklen Vaters brandzeichnen lässt. Absatz 2 Wer einmal Mitglied der Familie Wolen ist, ist es, bis der- oder diejenige stirbt. Es gibt keine Ausnahmen. Absatz 3 Wenn jemand Mitglied der Familie Wolen geworden ist, muss der- oder diejenige von nun an auf den Namen hören, den die Familie ihm gegeben hat. Der alte Namen wird nie wieder benutzt werden. Absatz 4 Sobald ein Mitglied in die Familie Wolen eingeführt wurde, muss der- oder diejenige alle Verbindungen zu früheren Freunden und Verwandten abbrechen. Absatz 1 Mitglieder der Familie dürfen kein Buch lesen, keinen Film schauen oder jegliche andere Medien benutzen, die nicht die Zustimmung des Familienrates haben. Absatz 2 Mitglieder dürfen keine anderen Zugehörigkeiten neben der Familie Wolen haben. Absatz 3 Mitglieder dürfen andere Mitglieder der Familie nicht bestehlen, sie verletzen oder hintergehen. Absatz 4 Mitglieder der Familie dürfen keine Laster haben. Mitglieder dürfen nicht dem Glücksspiel fröhnen. Mitglieder dürfen Alkohol oder Drogen weder besitzen, konsumieren oder verkaufen. Absatz 5 Mitglieder dürfen die Symbole der Wolen Familie nicht entehren. Absatz 6 Jede Verletzung des Paragraphen 3 wird bestraft. Absatz 1 Sollte ein Mitglied der Familie Wolen ein Kind haben, muss das Kind ebenso Mitglied werden, sobald es alt genug ist, um den Eid zu schwören. Absatz 2 Wenn ein Mitglied versucht vor den Pflichten der Familie zu fliehen, wird er oder sie zurückgebracht werden und der Familienrat entscheidet über eine angemessene Bestrafung.