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  • Steuern
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  • Steuern sind das wichtigste Mittel eines Staates. Sie dienen nicht nur als Einnahmequelle, sondern auch als Ordnungs- und Stabilisierungsmaßnahme. Auf (Luxus-)Güter werden Steuern erhoben, um deren Kauf oder Gebrauch einzuschränken. Sie stellen somit auch eine "Erziehungsmaßnahme" für die Gesellschaft dar. Ebenso kann der Staat mit Hilfe von Steuern seine Umweltpolitik - und damit auch ihren Schutz - gestalten.
  • Steuer Öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereiches erhebt. Entsprechend der heute gültigen Steuerrechtsfertigungslehre werden eine unbeschränkte staatliche Steuerhoheit und steuerliche Unterwerfung als unbestrittene, weil gemeinschaftsbedingte Normen, anerkannt. Die AO §3 definiert Steuer wie folgt: Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für einen besondere Leistung sind, und von einem öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen jedem auferlegt werden, der den Tatbestand erfüllt, an den das die Steuer knüpft. In diesem sinne sind auch Zölle und Abschöpfungen Steuern. Verschiede Steuerarten sind Besitzsteuer, Verkehr
  • Das Durchschnittseinkommen eines Einwohners von Myra liegt zwischen ein und zwei Goldstücken (GS) jährlich. Davon zahlt er etwa den zehnten Teil als Abgaben an seinen Herrscher, verteilt auf zwei Zahlungen pro Jahr (die "Einnahmemonate"). Zur Regelübersicht . => 9. Die Einnahmen
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  • Das Durchschnittseinkommen eines Einwohners von Myra liegt zwischen ein und zwei Goldstücken (GS) jährlich. Davon zahlt er etwa den zehnten Teil als Abgaben an seinen Herrscher, verteilt auf zwei Zahlungen pro Jahr (die "Einnahmemonate"). Die unten wiedergegebene Tabelle enthält die Geländeart, die daraus resultierende Einwohnerzahl pro Kleinfeld sowie die Einnahmen pro Einnahmetermin und Kleinfeld. Auf dem Land kann man mit etwa 60 GS je 1.000 Einwohnern und Einnahmemond rechnen (0,12 GS je Einwohner und Jahr), in Städten mit etwa 80 GS je 1.000 Einwohnern und Einnahmemond (0,16 GS je Einwohner und Jahr). Bei sehr niedrigen Einwohnerzahlen kann es zu erheblichen Abweichungen von diesen Mittelwerten kommen. * Bei Anwendung der modularen Regel steigen die jährlichen Steuereinnahmen in Ansiedlungen auf durchschnittlich 0,3 GS je Kopf (0,15 GS je Kopf und Einnahmemond); zugleich fallen aber zusätzliche Wartungskosten in Höhe eines 50stels der Gesamtbaukosten (=100 GS je 5.000 verbauten GS) an. In den Reichsschatz fliessen dann nur die "Nettoeinnahmen". * Die modulare Regel geht von 30.000 Einwohnern in Tieflandwald und Tieflandsee aus (statt 25.000 Einwohnern); mit jeder Höhenstufe halbiert sich bei Anwendung dieser Regel die Einwohnerzahl. Damit ergibt sich folgende Steuertabelle in Abhängigkeit von den Geländearten: Zur Regelübersicht . => 9. Die Einnahmen
  • Steuern sind das wichtigste Mittel eines Staates. Sie dienen nicht nur als Einnahmequelle, sondern auch als Ordnungs- und Stabilisierungsmaßnahme. Auf (Luxus-)Güter werden Steuern erhoben, um deren Kauf oder Gebrauch einzuschränken. Sie stellen somit auch eine "Erziehungsmaßnahme" für die Gesellschaft dar. Ebenso kann der Staat mit Hilfe von Steuern seine Umweltpolitik - und damit auch ihren Schutz - gestalten.
  • Steuer Öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereiches erhebt. Entsprechend der heute gültigen Steuerrechtsfertigungslehre werden eine unbeschränkte staatliche Steuerhoheit und steuerliche Unterwerfung als unbestrittene, weil gemeinschaftsbedingte Normen, anerkannt. Die AO §3 definiert Steuer wie folgt: Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für einen besondere Leistung sind, und von einem öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen jedem auferlegt werden, der den Tatbestand erfüllt, an den das die Steuer knüpft. In diesem sinne sind auch Zölle und Abschöpfungen Steuern. Verschiede Steuerarten sind Besitzsteuer, Verkehrssteuer und Verbrauchsteuer.