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  • Unterwerfen
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  • Unterwerfen ist der mächtigste Zauber der Kontrollmagie. Es ist möglich, bei entsprechender Probe (Willenskraft des Magiers gegen Geisteswiderstand des Opfers), jeden Befehl zu geben. Allerdings ist es nicht möglich einen Charakter zu unterwerfen, der eine höhere Stufe hat als der Magier. Je unvereinbarer der Befehl mit den Absichten des Unterworfenen ist, desto mehr Abzüge erhält der Magier auf seine Willenskraft-Probe. Zudem können nur humanoide, einigermaßen Intelligente Ziele unterworfen werden (keine Trolle, Einhörner oder Golems...)
  • Der Zauber "Unterwerfen" ist ab Wassermagie-Level 6 erlernbar. Dieser Zauber wird auf einen Gegner gesprochen. Wenn er (bis 5) erfolgreich ist, erlangt der Magier eventuell Kontrolle über das Opfer. Es muss dann seinen Befehlen gehorchen und wird ihm auch jegliche Auskunft geben.
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  • Unterwerfen ist der mächtigste Zauber der Kontrollmagie. Es ist möglich, bei entsprechender Probe (Willenskraft des Magiers gegen Geisteswiderstand des Opfers), jeden Befehl zu geben. Allerdings ist es nicht möglich einen Charakter zu unterwerfen, der eine höhere Stufe hat als der Magier. Je unvereinbarer der Befehl mit den Absichten des Unterworfenen ist, desto mehr Abzüge erhält der Magier auf seine Willenskraft-Probe. Zudem können nur humanoide, einigermaßen Intelligente Ziele unterworfen werden (keine Trolle, Einhörner oder Golems...)
  • Der Zauber "Unterwerfen" ist ab Wassermagie-Level 6 erlernbar. Dieser Zauber wird auf einen Gegner gesprochen. Wenn er (bis 5) erfolgreich ist, erlangt der Magier eventuell Kontrolle über das Opfer. Es muss dann seinen Befehlen gehorchen und wird ihm auch jegliche Auskunft geben. Dieser Zauber wirkt nur auf Gegner, die eine niedrigere Gesamtstufe als der Anwender haben. Außerdem dürfen sie eine Beherrschungsprobe gegen die Intensität des Zaubers + 5 erleichtert um die Anzahl der bereits gewürfelten Versuche würfeln und zwar einmal pro Zug und jedesmal, wenn ihnen der Magier einen für sie extrem schlimmen Befehl gibt (zB. Selbstmord, Hochverrat).