PropertyValue
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  • Jam/Fragment 122 02
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FragmentStatus
  • Gesichtet
Kuerzel
  • Jam
Sichter
  • , Qadosh
ZeileArbeit
  • 1
Bearbeiter
  • Graf Isolan
SeiteArbeit
  • 122
SeiteQuelle
  • 1
TextArbeit
  • 3
Typus
  • Verschleierung
ZeileQuelle
  • 24
TextQuelle
  • Welchen Weg man auf der Suche nach einer Definition auch beschreitet, greift man auf einen Definitionsvorschlag oder ein Auslegungsargument eines anderen zurück – sei es, um sie zu übernehmen, sei es, diese zu widerlegen –, muss man kenntlich machen, dass es sich nicht um einen eigenen Vorschlag handelt2. Dies erfolgt durch das Zitat. Das Zitat hat also die Funktion der Quellenangabe3. Nicht kenntlich zu machen ist dagegen der Rückgriff auf den Sachverhalt4. ---- 2 [...] 3 [...] 4 [...]
dbkwik:de.vroniplag/property/wikiPageUsesTemplate
Quelle
  • Stüber 2010
ANMERKUNGEN
  • Wörtlich übereinstimmend, nicht als Zitat gekennzeichnet.