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  • Grundstoffüberwachungsgesetz
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  • Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) regelt in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Grundstoffen, also Stoffen, die möglicherweise zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können. Die Langform des Gesetzesnamens lautet "Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können".
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  • Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) regelt in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Grundstoffen, also Stoffen, die möglicherweise zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können. Die Langform des Gesetzesnamens lautet "Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können".