PropertyValue
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  • Leistung
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  • z.B. G hat durch Hypothek gesicherte Forderung von 10000 €. Mieter D zahlt 7000€ (§ 268 I) => D hat Forderung von 7000 € mit entsprechender Hypothek. Später Versteigerung für 4000 €: 3000 € für G, 1000 € für D (§ 268 III) Leistung an Gläubiger Leistungsort = Erfüllungsort (unterscheiden von Erfolgsort, wo Leistungserfolg eintritt) zur Übersicht
  • Die Leistung eines Motors ist neben dem Drehmoment eine Messgröße, wie "stark" dieser ist. Sie gibt an, wieviel Energie (aus Kraftstoff) der Motor in einer bestimmten Zeit in Arbeit umwandeln kann. Aus dem Verhältnis von Leistung zu Gewicht (eigentl. Masse) ergibt sich das Leistungsgewicht und damit das theoretische Beschleunigungsvermögen eines Motorrades. Obwohl Leistungsangaben in Kilowatt (kW) schon lange vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, wird im täglichen Sprachgebrauch meistens noch die alte Einheit Pferdestärke (PS) verwendet.
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abstract
  • z.B. G hat durch Hypothek gesicherte Forderung von 10000 €. Mieter D zahlt 7000€ (§ 268 I) => D hat Forderung von 7000 € mit entsprechender Hypothek. Später Versteigerung für 4000 €: 3000 € für G, 1000 € für D (§ 268 III) Leistung an Gläubiger * grundsätzlch nur an den Gläubiger § 362 I, ausn: - mit Einwilligung oder nachträglicher Genehmigung §§ 362 II, 185 - an Überbringer einer Quittung § 370 (ausn: Quittung gefälscht; Schuldner Willen gewusst) - an alten Gläubiger nach Abtretung der Forderung § 407 (ausn: Schuldner gewusst) - an Dritten mit [unrechtem] Erbschein § 2367 * Teilleistung: Gläubiger muss nicht annehmen § 266 - kann aber Teilleistung verlangen (zu sparen Anwaltskosten) - nicht gegen § 242 (ablehnen 1999 € von 2000 €) * Falschleistung: befreit nicht - Gläubiger kann annehmen § 364 (= Annahme an Erfüllungs statt) Leistungsort = Erfüllungsort (unterscheiden von Erfolgsort, wo Leistungserfolg eintritt) * Holschuld: Gläubiger muss am Schuldners Wohnsitz (oder Niederlassungsort) holen * Bringschuld: Schuldner muss dem Gläubiger bringen * Schickschuld: Schuldner muss dem Gläubiger schicken - Transport „auf Wunsch des Käufers“ => Schickschuld anzunehmen ~ Bestimmung - nach Parteivereinbarung, aus Unständen, insb. Natur des Schuldverhältnisses § 269 I - Übernahme der Kosten ≠> Bringschuld § 269 III ~ Geldschuld = Schickschuld § 270 - als Leistungsort bleibt Wohnsitz des Schuldners § 270 IV ! die Kosten und die Gefahr beim Schuldner bis Geld auf dem Konto § 270 I - verspäteter Eingang bei rechtzeitiger Absendung ohne Bedeutung - Änderung des Wohnsitzes => Kosten und Gefahr beim Gläubiger § 270 III * Weder bestimmt noch aus Umständen => kann Leistung sofort verlangen/ bewirken § 271 I * Leistungszeit bestimmt - Gläubiger kann früher nicht verlangen § 271 I (wenn nicht anders) - Schuldner kann früher bewirken § 271 II (wenn nicht anders) zur Übersicht
  • Die Leistung eines Motors ist neben dem Drehmoment eine Messgröße, wie "stark" dieser ist. Sie gibt an, wieviel Energie (aus Kraftstoff) der Motor in einer bestimmten Zeit in Arbeit umwandeln kann. Aus dem Verhältnis von Leistung zu Gewicht (eigentl. Masse) ergibt sich das Leistungsgewicht und damit das theoretische Beschleunigungsvermögen eines Motorrades. Obwohl Leistungsangaben in Kilowatt (kW) schon lange vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, wird im täglichen Sprachgebrauch meistens noch die alte Einheit Pferdestärke (PS) verwendet. * 1 kW = 1,36 PS (etwa ein Drittel addieren), * 1 PS = 0,74 kW (etwa ein Viertel abziehen). Interessant ist auch die Betrachtung der spezifischen Leistung eines Motors.