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  • Rüstbegrenzung
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  • Es darf in den Rüstmonaten in einer Metropole für 100.000 GS, in jeder eigenen Stadt oder Festung für 50.000 GS, sowie in jeder eigenen Burg für 15.000 GS gerüstet werden. Garnisonen sind keine Rüstorte, sie dienen lediglich zur Unterbringung der Heere. Es dürfen nicht mehr als 10% der Bevölkerung zu Kriegern, Reitern oder Arbeitern gemacht werden. Im Falle eines Volkssturms liegt die Grenze bei 20%, der Spieler erhält jedoch dann in der nächsten Einnahmerunde und solange, bis die Grenze wieder erreicht ist, keine Einnahmen. Zur Regelübersicht .
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abstract
  • Es darf in den Rüstmonaten in einer Metropole für 100.000 GS, in jeder eigenen Stadt oder Festung für 50.000 GS, sowie in jeder eigenen Burg für 15.000 GS gerüstet werden. Garnisonen sind keine Rüstorte, sie dienen lediglich zur Unterbringung der Heere. Es dürfen nicht mehr als 10% der Bevölkerung zu Kriegern, Reitern oder Arbeitern gemacht werden. Im Falle eines Volkssturms liegt die Grenze bei 20%, der Spieler erhält jedoch dann in der nächsten Einnahmerunde und solange, bis die Grenze wieder erreicht ist, keine Einnahmen. 10. Das Rüsten 10.1. Kriegerheere 10.2. Reiterheere 10.3. Pferde 10.4. Heerführer 10.5. Schiffe und Flotten 10.6. Arbeiter 10.7. Belagerungsgeräte 10.8. Fernwaffen 10.9. Eliteheere 10.10. Die Heerestypen 10.10.1. Provinzheere 10.10.2. Reichsheere 10.10.3. Erkundungsheere 10.10.4. Umwandlung 10.11. Rüstbegrenzung Zur Regelübersicht .