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  • GmbH
  • GmbH
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  • GmbH ist die Abkürzung für: Gemeinde mit beschränkten Heiligen. Gemeint ist damit eine Gemeinde, die eine besonders hohe Quote (laut Gemeindeverordnung midestens 10%) an Scheinheiligen aufweist.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die in der Geschäftswelt große praktische Bedeutung erlangt hat, nicht zuletzt weil Gründung und Verwaltung unkompliziert sind, die persönliche Haftung ausgeschlossen ist, der Gesellschaftsvertrag weiten Spielraum lässt (vorgeschriebene Mindestinhalte: Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlagen und Sacheinlagen) und man nur ein relativ geringes Stammkapital (mind. 25.000,- €) benötigt. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Sie ist immer auch Handelsgesellschaft und somit Kaufmann, selbst wenn sie keine Handelsgeschäfte betreibt ( § 13 I
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  • GmbH ist die Abkürzung für: Gemeinde mit beschränkten Heiligen. Gemeint ist damit eine Gemeinde, die eine besonders hohe Quote (laut Gemeindeverordnung midestens 10%) an Scheinheiligen aufweist.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die in der Geschäftswelt große praktische Bedeutung erlangt hat, nicht zuletzt weil Gründung und Verwaltung unkompliziert sind, die persönliche Haftung ausgeschlossen ist, der Gesellschaftsvertrag weiten Spielraum lässt (vorgeschriebene Mindestinhalte: Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlagen und Sacheinlagen) und man nur ein relativ geringes Stammkapital (mind. 25.000,- €) benötigt. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Sie ist immer auch Handelsgesellschaft und somit Kaufmann, selbst wenn sie keine Handelsgeschäfte betreibt ( § 13 III GmbHG, § 6 HGB). Wegen des ERfolges der Limited soll das GmbH-Gesetz überarbeitet werden. Dabei ist vor allem an eine Reduktion des MIndest-Stammkapitals auf 10 000,- EUR gedacht.