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rdfs:comment | - thumb|Das Recht des Stärkeren. Das Recht des Stärkeren ist der im Grundgesetz verankerte Anspruch aller staatlichen Gewalt, den Stärkeren bei der Durchsetzung seiner Interessen zu unterstützen. Das Recht des Stärkeren ist nicht mit dem Faustrecht vergleichbar, da hierbei der Stärkere ohne staatlichen Eingriff sein Recht selbst in die Hand nimmt. Auch hat es nicht mit der Stärke des Rechts zu tun, da das Recht nur für Stärkere gilt.
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abstract | - thumb|Das Recht des Stärkeren. Das Recht des Stärkeren ist der im Grundgesetz verankerte Anspruch aller staatlichen Gewalt, den Stärkeren bei der Durchsetzung seiner Interessen zu unterstützen. Das Recht des Stärkeren ist nicht mit dem Faustrecht vergleichbar, da hierbei der Stärkere ohne staatlichen Eingriff sein Recht selbst in die Hand nimmt. Auch hat es nicht mit der Stärke des Rechts zu tun, da das Recht nur für Stärkere gilt.
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