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  • Bergrecht
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  • Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Das Bergrecht ist zum einen der Oberbegriff für alle auf den Bergbau bezogenen Rechtsnormen. Durch diese eigentümlichen Rechtsregeln wurde der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und ermöglichte eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke. Im engeren Sinne bezeichnet das Bergrecht ebenso die Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung von Bergeigentum und die daraus fließenden Verhältnisse, sowie auf den Verlust desselben beziehen.
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Quelle
Name
  • Bergrecht
Art
Bild
  • 280
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  • Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Das Bergrecht ist zum einen der Oberbegriff für alle auf den Bergbau bezogenen Rechtsnormen. Durch diese eigentümlichen Rechtsregeln wurde der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und ermöglichte eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke. Im engeren Sinne bezeichnet das Bergrecht ebenso die Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung von Bergeigentum und die daraus fließenden Verhältnisse, sowie auf den Verlust desselben beziehen.